Wärmepumpe Förderung 2026: Bis zu 70 % KfW-Zuschuss sichern

Ratgeber · Wärmepumpen-Förderung

Beim Wechsel auf eine Wärmepumpe übernimmt der Staat 2026 bis zu 70 % der Kosten – maximal 21.000 € pro Wohneinheit. Hier siehst du, wie sich die Förderung zusammensetzt und wie du sie Schritt für Schritt beantragst.

bis 70 %

der Kosten gefördert

21.000 €

max. Zuschuss / Wohneinheit

30.000 €

förderfähige Kosten

KfW 458

Förderprogramm 2026

Förderbausteine

Aus diesen Bausteinen besteht die Förderung

Die Förderung setzt sich aus mehreren Boni zusammen, die sich bis zum Deckel von 70 % kombinieren lassen. Grafik und Tabelle zeigen die einzelnen Bausteine.

70 %-Deckel Grundförderung30 %Klima-Tempo-Bonus*20 %Effizienzbonus*5 %Einkommensbonus*30 % Max. Auszahlung 70 % · 21.000 €

Förderbausteine der KfW 458 (2026). Kombinierbar — die Auszahlung ist auf 70 % gedeckelt. *nur für selbstnutzende Eigentümer bzw. effiziente Anlagen.

BausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %für alle Eigentümer (selbst genutzt & vermietet)
Klimageschwindigkeits-Bonus20 %Austausch alter Öl-/Gas-/Kohleheizung, bis Ende 2028
Effizienz-Bonus5 %natürliches Kältemittel oder Erd-/Wasser-Quelle
Einkommens-Bonus30 %zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €
Maximal kombiniert70 %Deckel bei 70 % – max. 21.000 € pro Wohneinheit

Die Boni

Die vier Boni im Detail

Grundförderung · 30 %

Bekommt jeder, der eine förderfähige Wärmepumpe einbaut – egal ob selbst genutzt oder vermietet.

Klima-Bonus · 20 %

Für den Austausch einer alten Öl-, Gas- oder Kohleheizung. In voller Höhe noch bis Ende 2028.

Effizienz-Bonus · 5 %

Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erd-/Wasser-Wärmequelle.

Einkommens-Bonus · 30 %

Für selbst nutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 €.

Antrag

So beantragst du die Förderung

1 · Angebot einholen

Fachbetrieb auswählen und ein Angebot inkl. Kosten erstellen lassen.

2 · Antrag stellen

Förderantrag bei der KfW – wichtig: vor dem verbindlichen Auftrag.

3 · Auftrag & Einbau

Auftrag mit aufschiebender Bedingung vergeben, dann Einbau.

4 · Auszahlung

Nachweise einreichen – der Zuschuss wird ausgezahlt.

FAQ

Häufige Fragen

Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, maximal 21.000 € pro Wohneinheit (förderfähig sind bis zu 30.000 €).

Ja. Grund-, Klimageschwindigkeits-, Effizienz- und Einkommensbonus sind kombinierbar — die Auszahlung ist bei 70 % gedeckelt.

Die Grundförderung von 30 % gibt es auch für vermietete Objekte. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.

Ja, vor dem verbindlichen Auftrag — üblich ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung.

In voller Höhe von 20 % noch bis zum 31.12.2028, danach wird er schrittweise abgeschmolzen.

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Quellen

Stand: Juni 2026. Angaben ohne Gewähr; Förderkonditionen können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen KfW-Bedingungen.

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